Allgemein

Aufhebung der Gasbeschaffungsumlage // Befristete Absenkung der Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme

Die bis vor kurzem vorgesehene Gasbeschaffungsumlage i. H. v. 2,419 Ct./kWh netto (2,878 Ct./kWh brutto) wird nach aktuellem Stand nicht erhoben – dies betrifft die gesamte Branche und somit alle Gas-Kundinnen und –Kunden in Deutschland. Wir werden den Wegfall dieser Umlage, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, berücksichtigen.

Unabhängig von der Entscheidung zur Gasbeschaffungsumlage wird die Gasspeicherumlage (0,059 Ct./kWh netto / 0,063 Ct./kWh brutto) sowie die Bilanzierungsumlage (0,57 Ct./kWh netto / 0,61 Ct./kWh brutto) ab dem 1. Oktober 2022 erhoben.

Die befristete Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 7% für Gas und Fernwärme gilt nach Entscheidung vom 7. Oktober 2022 des Bundesrats rückwirkend ab 1. Oktober 2022 und bis 31. März 2024. Selbstverständlich geben wir die gesunkenen Kosten rückwirkend zum Stichtag an unsere Gas- und Fernwärmekunden weiter.