Grundsätzlich wird der Strompreis aus drei Elementen gebildet:
a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und Dienstleistungen: Dies sind die vom Energieversorger grundsätzlich zu beeinflussenden Preisbestandteile.
b) Den regulierten Netzentgelten: Die Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. Die Regulierungsbehörden von Bund (Bundesnetzagentur) und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind. Von 2006 bis 2011 sind die Netzentgelte im Zuge der Netzregulierung deutlich gesunken.
Der zunehmende Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien verursacht in vielen Regionen Deutschlands jedoch einen erheblichen Investitionsbedarf in den Übertragungs- und Verteilnetzen, da neue Regenerativanlagen ans Netz angeschlossen und technisch integriert werden müssen. Dies führt u.a. dazu, dass seit 2012 in vielen Regionen Deutschlands steigende Netzentgelte zu verzeichnen sind.
c) Steuern, Abgaben und Umlagen (EEG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage, KWK-G-Umlage, Offshore-Haftungs-Umlage, Umlage für abschaltbare Lasten, kurz abLa-Umlage, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer): Diese staatlich veranlassten Preisbestandteile sind für 2014 noch einmal deutlich gestiegen und 2015 erstmals leicht gesunken.
So beträgt 2015 die EEG-Umlage 6,17 ct/kWh und damit knapp 42 % mehr als in 2012 (3,592 ct/kWh). Die § 19-StromNEV-Umlage beträgt 2015 0,237 ct/kWh und hat sich damit gegenüber 2012 (0,151 ct/kWh) fast verdoppelt. Und auch die KWK-G-Umlage ist von 0,002 ct/kWh im Jahr 2012 auf aktuell 0,254 ct/kWh gestiegen. Demzufolge ist auch die Mehrwertsteuer deutlich angestiegen. Des Weiteren ist durch die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes mit Wirkung zum 1.1.2013 eine neue Umlage eingeführt worden, die sog. Offshore-Haftungs-Umlage (s.u.). Diese beträgt für Haushaltskunden im Jahr 2015 -0,051 ct/kWh und ist damit 2 Jahre nach Einführung erstmals im negativen Bereich. Seit 2014 gibt es als weitere Umlage die sog. abLa-Umlage, die Umlage für abschaltbare Lasten. Sie liegt 2015 bei 0,006 ct/kWh.
Insgesamt machen die staatlich veranlassten Preisbestandteile (Steuern, Abgaben und Umlagen) 2015 damit rund 52 % des Strompreises für Haushaltskunden aus (2012: ca. 45 %).
Erläuterung zu den staatlich induzierten Preisbestandteilen:
Konzessionsabgabe
(Höhe individuell je nach Netzgebiet) Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh (§2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV)).
Stromsteuer/Energiesteuer
Die Stromsteuer/Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
EEG-Umlage
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
KWK-G Umlage
Mit der KWK-G-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
§ 19 StromNEV-Umlage
Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Offshore-Haftungsumlage
Mit der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Energiewirtschaftsgesetz werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
abLa-Umlage
Die 2014 neu eingeführte Umlage für abschaltbare Lasten steht für die Idee, dass große industrielle Stromverbraucher bei drohender Instabilität des Stromnetzes vom Netz gehen können und dafür eine Entschädigung erhalten. Zur Finanzierung bezahlen die Endverbraucher die sog. abLa-Umlage.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird für den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben.
Aus der Addition aller Komponenten resultiert letztendlich der Strompreis. Steigen die Preise für einzelne Komponenten, steigt dadurch auch der Strompreis für die Endverbraucher.