§ 22 EnFG: Umlagensenkung für elektrisch angetriebene Wärmepumpen

Sie betreiben eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Dafür gibt es nun gute Nachrichten: Der Gesetzgeber sieht eine Reduzierung staatlicher Umlagen auf den Strompreis Ihrer Wärmepumpe vor.

Für Wärmepumpen-Strom werden zwei staatlich festgelegte Umlagen abgesenkt: die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage. Beide Umlagen werden auf 0,00 Cent pro Kilowattstunde reduziert. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG). In der Vergangenheit machten diese beiden Umlagen zusammen einen spürbaren Bestandteil Ihres Wärmepumpen-Strompreises aus.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht.
  2. Die Wärmepumpe ist über einen eigenen Zählpunkt mit dem Stromnetz verbunden.
  3. Sie gelten nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des § 2 Nr. 20 EnFG.
  4. Gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zu unzulässigen Beihilfen.

    Jetzt beantragen: Antragsformular nach § 22 EnFG

    Die schwarzwald energy GmbH hat als Netznutzer gegenüber dem örtlich zuständigen Verteilnetzbetreiber einen Anspruch auf Befreiung von der Zahlung der KWKG- und der Offshore-Netzumlage, sofern die Voraussetzungen hierfür nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) an einer Verbrauchsstelle („Marktlokation“) vorliegen. Diese Voraussetzungen liegen an der unten genannten Marktlokation vor. Ich bitte daher um Geltendmachung der Befreiung von den Umlagen beim zuständigen Verteilnetzbetreiber.





    Adresse der Verbrauchsstelle (Marktlokation)







    Erklärung

    • Ich bin Letztverbraucher von Elektrizität zum Betrieb einer Wärmepumpe, deren Verbrauch über einen separaten, nicht den sonstigen Haushalts- bzw. Betriebsverbrauch messenden Zählpunkt gemäß § 22 EnFG gemessen wird.

    Als gewerblicher Letztverbraucher von Elektrizität versichere ich für mein Unternehmen ferner:

    • Das Unternehmen ist kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gemäß § 2 Nr. 20 EnFG.

    • Gegen das Unternehmen bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Europäischen Binnenmarkt.

    Etwaige Änderungen werde ich der schwarzwald energy GmbH unaufgefordert mitteilen.


    §22 EnFG – Umlagenreduzierung bei Wärmepumpen auf Grundlage des EnFG (Energiefinanzierungsgesetz)

    Kunden mit einer Wärmepumpe (separate Messung) haben einen Anspruch auf die Reduzierung der Umlagen (KWKG und Offshore-Netzumlage) auf 0 Cent.

    Damit die Umlagenreduzierung berücksichtigt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    1. Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht.
    2. Die Wärmepumpe ist über einen eigenen Zählpunkt mit dem Stromnetz verbunden.
    3. Sie gelten nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des § 2 Nr. 20 EnFG.
    4. Gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zu unzulässigen Beihilfen.

    Die Privilegierung kann rückwirkend nur für das Kalenderjahr 2025 in Anspruch genommen werden.