FAQs - Häufig gestellte Fragen
schwarzwald energy bietet Ihnen als Ökostromanbieter neben reinem Ökostrom und Erdgas eine Netto-Preisgarantie*. Damit können Sie die Nutzung und Produktion nachhaltiger Energie vorantreiben und haben dabei Planungssicherheit für das eigene Haushaltsbudget. Außerdem bieten wir Ihnen als schwarzwald energy Kunde exklusive Sonderrabatte in vielen Bereichen an.
*Dauert die Preisgarantie länger als die Vertragslaufzeit, bleibt das Recht zur ordentlichen Kündigung durch den Stromanbieter auch während der Laufzeit der Preisgarantie ausdrücklich vorbehalten.
Klicken Sie einfach in der Tarifrechner auf „Strom“ oder „Gas“ und tragen Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Verbrauch ein und wir berechnen für Sie den günstigsten Tarif.
Wir bieten Ihnen ein langfristiges Produkt und unsere Netto-Preisgarantie* an, so dass Sie Ihre Kosten immer im Überblick und Planungssicherheit haben.
*Dauert die Preisgarantie länger als die Vertragslaufzeit, bleibt das Recht zur ordentlichen Kündigung durch den Stromanbieter auch während der Laufzeit der Preisgarantie ausdrücklich vorbehalten.
Ihr Strom- und/ oder Erdgaswechsel zu schwarzwald energy läuft völlig reibungslos und ohne großen Aufwand ab. Ihr grüner Weg beginnt einfach und schnell, indem Sie bei uns Ihren neuen Naturstrom- und/ oder Erdgasvertrag online abschließen. Die restliche Abwicklung übernehmen wir als Ihr neuer Energieanbieter.
Mit unserem schwarzwald strom und schwarzwald gas zahlen Kunden nur die Kilowattstunden, die sie auch tatsächlich verbraucht haben. Bei Vertragsbeginn entstehen für unsere Kunden keine Kosten, die sie als Vorleistung aufbringen müssen.
Die schwarzwald energy GmbH ist die eigenständige Tochtergesellschaft der Energie Calw GmbH aus dem Nordschwarzwald, kurz ENCW. Während die ENCW rein regional aktiv ist, ist der Ökostrom von schwarzwald energy in ganz Deutschland verfügbar.
Als persönliche Ansprechpartner stehen Ihnen die ENCW-Mitarbeiter zur Verfügung, die schwarzwald energy von Anfang an mit aufgebaut und begleitet haben. Trotzdem setzen wir bei schwarzwald energy überwiegend auf die Online-Kommunikation, so dass Sie uns jederzeit einfach und überall erreichen können. Bei uns können Sie bequem von zu Hause aus mit ihrem grünen Weg beginnen.
Durch die Online-Abwicklung sparen Sie sich Zeit und lange Anfahrtswege. Und gemeinsam leisten wir einen ersten kleinen Beitrag für die Umwelt, indem wir Papier sparen.
Als schwarzwald energy Kunde haben Sie eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
Unser Ökostrom
Unser schwarzwald strom wird in zertifizierten Wasserkraftanlagen produziert. Den Nachweis finden Sie in unserem aktuellen ÖKOSTROMZERTIFIKAT.
Ökostrom ist nicht immer gleich Ökostrom. Wer „echten“ Naturstrom beziehen möchte, sollte auf die Gütesiegel der jeweiligen Ökostromanbieter achten. Diese geben sowohl über Herkunft als auch über die Zusammensetzung der Energie Auskunft. Den Nachweis finden Sie in unserem aktuellen ZERTIFIKAT.
Grundsätzlich wird der Strompreis von staatlich veranlassten Steuern, Abgaben und Umlagen beeinflusst. Diese sind die EEG Umlage, die KWK-Umlage, die Offshore-Haftungsumlage, die Umlage nach § 19, die abLa-Umlage, Mehrwertsteuer, Stromsteuer und Konzessionsabgaben.
Dazu kommen die Kosten für die Netzinfrastruktur, die über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt werden. Außerdem entstehen Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und Dienstleistungen.
Rund-um-Service ist für uns selbstverständlich!
Wir setzen überwiegend auf die Online-Kommunikation, so dass Sie uns jederzeit einfach und überall erreichen können. Bei uns können Sie bequem von zu Hause aus mit ihrem grünen Weg beginnen. Durch die Online-Abwicklung sparen Sie sich Zeit und lange Anfahrtswege.
Und gemeinsam leisten wir einen ersten kleinen Beitrag für die Umwelt, indem wir Papier sparen.
Für den internen Mitgliederbereich bekommen Sie als schwarzwald energy-Kunde automatisch Ihren Benutzernamen sowie das passende Passwort kostenlos zugesendet.
Dort bieten wir Ihnen exklusive Sonderrabatte in vielen Bereichen an, die Sie einsehen bzw. herunterladen und anschließend einlösen können.
FAQ 24-Stunden-Lieferantenwechsel
Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder ein Unternehmen seinen Energieanbieter wechselt. Dabei wird die Strom- oder Gasversorgung von einem bisherigen Anbieter auf einen neuen übertragen. Gründe für einen Wechsel können günstigere Preise, bessere Serviceleistungen oder vorteilhaftere Vertragsbedingungen sein.
An-, Ab- und Ummeldungen aufgrund eines Wohnungswechsels sind ebenfalls Prozesse des 24-Stunden-Lieferantenwechsels. Aktuell betreffen diese Regelungen aber nur das Medium Strom.
Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass ein Stromlieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es. Dies beschleunigt den Wechselprozess erheblich und sorgt für mehr Flexibilität für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Nein, ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden.
Bei Umzügen galt für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten bisher eine Frist von sechs Wochen rückwirkend. Bitte beachten Sie hier auch die Regelungen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.
Melden Sie Ihren Umzug so früh wie möglich, idealerweise sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist. Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen. Bitte beachten Sie hier auch die entsprechenden Kündigungs-/meldefristen in Ihrem aktuellen Liefervertrag
Wenn Ihr Einzug nicht rechtzeitig gemeldet wird, kann die Anmeldung bei Ihrem gewünschten Lieferanten möglicherweise nicht fristgerecht erfolgen. In diesem Fall werden Sie vorübergehend vom örtlichen Grundversorger zu den Allgemeinen Preisen beliefert, bis der Wechselprozess abgeschlossen ist.
Um Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln, benötigen wir folgende Informationen an kundenservice@schwarzwald-energy.de:
- Ihre Kundennummer (falls vorhanden)
- Adresse der Verbrauchsstelle
- Name des Vertragspartners
- Geburtsdatum des Vertragspartners
- Ein- oder Auszugsdatum
- Zählernummer
- Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)
Was ist die MaLo-ID und wo finde ich sie?
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) hilft, die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu vereinfachen. Sie ist eine Kennnummer, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig kennzeichnet.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die MaLo-ID relevant für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung.
Nein, die Änderungen gelten ausschließlich für Stromlieferverträge. Gasverträge sind davon nicht betroffen.
Ja, Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen betreffen lediglich den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Das BEHG ist ein Bestandteil des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung. Es beinhaltet Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele.
Durch die Bepreisung der CO2 -Emissionen von Brennstoffen soll eine Verhaltensveränderung der Kunden herbeigeführt werden, ihren Verbrauch und damit die Emissionen zu senken.
Es gilt ab dem 01.01.2021.
Lieferanten von fossilen Brennstoffen müssen ab dem 1. Januar 2021 CO2-Zertifikate bei der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt.) erwerben. Die CO2 –Bepreisung wird für sämtliche fossile Brennstoffe fällig, wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel. Die Kosten für die Emissionszertifikate wird an die Letztverbraucher weitergegeben. Je nach Summe der Emissionen je Brennstoff sind unterschiedliche Aufschläge fällig.
Die Einnahmen der CO2 -Abgabe sollen vor allem zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden.
Die kommenden Jahre wird der Preis für CO2 -Zertifikate pro Jahr jeweils um 5 €/t CO2 steigen bis zum Jahr 2025. Im Jahr 2026 wird es dann Auktionen in einem Preiskorridor zwischen 55 €/t CO2 und 65 €/t CO2 geben, ab dem Jahr 2027 soll es eine freie Preisbildung am Markt geben. Die Aufschläge für die Verbraucher werden sich entsprechend erhöhen. 2022 wird dieser bei rund 0,55 ct/kWh liegen.
Nein, elektrische Energie ist durch das BEGH nicht betroffen.
Sonstiges
Ihre Zählerstände können Sie selbst ablesen und einfach und bequem über unser Online-Portal angeben. Hier können Sie sich jederzeit registrieren und künftig mit Ihrem persönlichen Benutzernamen und Ihrem Passwort einloggen.
Einmal pro Jahr werden Sie außerdem von Ihrem Netzbetreiber aufgefordert, Ihren Zählerstand abzulesen. Dieser benötigt den Stand, um die Netzentgelte mit uns abzurechnen.
Für Neukunden:
Ihr Stromwechsel zu schwarzwald energy läuft völlig reibungslos und ohne großen Aufwand ab. Ihr grüner Weg beginnt einfach und schnell, indem Sie bei uns Ihren neuen Naturstromvertrag online abschließen. Die restliche Abwicklung und die Kündigung bei Ihrem jetzigen Anbieter übernehmen wir, als Ihr neuer Ökoenergieanbieter.
Für Bestandskunden:
Möchten Sie uns wirklich verlassen? Falls Sie Fragen und Anregungen zu unseren Tarifen haben oder mit unseren Leistungen nicht zufrieden sind, erreichen Sie uns montags, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 08.00 – 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 07051/1300-180 oder schreiben Sie direkt an kundenservice@schwarzwald-energy.de. Auch über unser Online-Kundenportal können Sie uns Ihre Mitteilung gezielt zukommen lassen. Wir sind immer für Sie da!
Falls wir Sie trotz individueller Beratung nicht von unseren Produkten überzeugen konnten, können Sie mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Verlängerungszeit kündigen. Wenn Sie bspw. aufgrund einer Preisanpassung von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten, beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Kündigung selbst aktiv und fristgerecht einreichen müssen.
Um Ihnen einen noch effizienteren Service zu garantieren, haben wir im Mai 2014 unser Abrechnungsverfahren auf die „rollierende Abrechnung“ umgestellt. Das bedeutet, dass Sie Ihre Abrechnung nicht mehr unbedingt zum Jahresende bekommen, sondern entsprechend dem Abrechnungsrhythmus Ihres örtlichen Netzbetreibers. Dadurch müssen Sie den Zähler künftig nicht mehr mehrmals ablesen, sondern nur dann, wenn Sie vom Netzbetreiber dazu aufgefordert werden.
Welche Vorteile haben Sie als Kunde?
Mit neuen und wachsenden Versorgungsgebieten steigt auch unseren Kundenanzahl und die damit verbundenen Abrechnungen. Mit der Umstellung auf das rollierende Abrechnungsverfahren passen wir uns dem Branchenstandard an und verbessern unseren Kundenservice, denn die Jahresendabrechnungen und damit auch alle Fragen und Anregungen rund um die Abrechnung werden künftig gleichmäßig auf das gesamte Jahr verteilt und bündeln sich nicht zum Jahresende.
Wir beantworten Ihre Fragen zur Abrechnung schneller und können Sie individuell beraten. Zudem entlasten wir durch die Umstellung auf einen anderen Abrechnungsmonat für die meisten Kunden den typischen „Rechnungsmonat“ Januar.

