§ 22 EnFG: Umlagensenkung für elektrisch angetriebene Wärmepumpen
Sie betreiben eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Dafür gibt es nun gute Nachrichten: Der Gesetzgeber sieht eine Reduzierung staatlicher Umlagen auf den Strompreis Ihrer Wärmepumpe vor.
Für Wärmepumpen-Strom werden zwei staatlich festgelegte Umlagen abgesenkt: die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage. Beide Umlagen werden auf 0,00 Cent pro Kilowattstunde reduziert. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG). In der Vergangenheit machten diese beiden Umlagen zusammen einen spürbaren Bestandteil Ihres Wärmepumpen-Strompreises aus.


