Der Strompreis – wie kommt er zustande?
Grundsätzlich wird der Strompreis aus drei Elementen gebildet:
a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und Dienstleistungen: Dies sind die vom Energieversorger grundsätzlich zu beeinflussenden Preisbestandteile.
b) Den regulierten Netzentgelten: Die Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. Die Regulierungsbehörden von Bund (Bundesnetzagentur) und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind. Von 2006 bis 2011 sind die Netzentgelte im Zuge der Netzregulierung deutlich gesunken.
Der zunehmende Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien verursacht in vielen Regionen Deutschlands jedoch einen erheblichen Investitionsbedarf in den Übertragungs- und Verteilnetzen, da neue Regenerativanlagen ans Netz angeschlossen und technisch integriert werden müssen. Dies führt u.a. dazu, dass seit 2012 in vielen Regionen Deutschlands steigende Netzentgelte zu verzeichnen sind.
c) Steuern, Abgaben und Umlagen (EEG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage, KWK-G-Umlage, Offshore-Haftungs-Umlage, Umlage für abschaltbare Lasten, kurz abLa-Umlage, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer): Diese staatlich veranlassten Preisbestandteile sind für 2014 noch einmal deutlich gestiegen und 2015 erstmals leicht gesunken.
So beträgt 2015 die EEG-Umlage 6,17 ct/kWh und damit knapp 42 % mehr als in 2012 (3,592 ct/kWh). Die § 19-StromNEV-Umlage beträgt 2015 0,237 ct/kWh und hat sich damit gegenüber 2012 (0,151 ct/kWh) fast verdoppelt. Und auch die KWK-G-Umlage ist von 0,002 ct/kWh im Jahr 2012 auf aktuell 0,254 ct/kWh gestiegen. Demzufolge ist auch die Mehrwertsteuer deutlich angestiegen. Des Weiteren ist durch die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes mit Wirkung zum 1.1.2013 eine neue Umlage eingeführt worden, die sog. Offshore-Haftungs-Umlage (s.u.). Diese beträgt für Haushaltskunden im Jahr 2015 -0,051 ct/kWh und ist damit 2 Jahre nach Einführung erstmals im negativen Bereich. Seit 2014 gibt es als weitere Umlage die sog. abLa-Umlage, die Umlage für abschaltbare Lasten. Sie liegt 2015 bei 0,006 ct/kWh.
Insgesamt machen die staatlich veranlassten Preisbestandteile (Steuern, Abgaben und Umlagen) 2015 damit rund 52 % des Strompreises für Haushaltskunden aus (2012: ca. 45 %).
Erläuterung zu den staatlich induzierten Preisbestandteilen:
Konzessionsabgabe
(Höhe individuell je nach Netzgebiet) Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh (§2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV)).
Stromsteuer/Energiesteuer
Die Stromsteuer/Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
EEG-Umlage
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
KWK-G Umlage
Mit der KWK-G-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
§ 19 StromNEV-Umlage
Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Offshore-Haftungsumlage
Mit der Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Energiewirtschaftsgesetz werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
abLa-Umlage
Die 2014 neu eingeführte Umlage für abschaltbare Lasten steht für die Idee, dass große industrielle Stromverbraucher bei drohender Instabilität des Stromnetzes vom Netz gehen können und dafür eine Entschädigung erhalten. Zur Finanzierung bezahlen die Endverbraucher die sog. abLa-Umlage.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird für den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben.
Aus der Addition aller Komponenten resultiert letztendlich der Strompreis. Steigen die Preise für einzelne Komponenten, steigt dadurch auch der Strompreis für die Endverbraucher.
Stromanbieter wechseln
Die Strompreise für private Haushalte steigen immer schneller. Zur effektiven Reduzierung der Rechnung hilft oft nur noch ein Stromanbieterwechsel. Hier liegt vor allem für Erstwechsler ein erhebliches Sparpotential, das im ersten Jahr einige hundert Euro ausmachen kann. Im Tarifdschungel den Überblick zu behalten ist ohne technische Hilfe jedoch kaum möglich. Für jeden Wohnort gibt es mittlerweile Dutzende von Versorgern mit unterschiedlichsten Tarifen. Mit einem Stromvergleichsrechner bekommt man eine übersichtliche Anzeige aller Stromanbieter, die den Vorlieben des Kunden entsprechend, gefiltert werden können.
Was beim Anbieterwechsel zu beachten ist
Der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter ist risikolos, wenn einige Regeln beachtet werden. Feste Stromkontingente sollten Kunden nur dann kaufen, wenn sie ihren Verbrauch sehr genau einschätzen können, denn bei Unterschreitung gibt es kein Geld zurück, während eine Überschreitung hohe Kosten produzieren kann. Vorauskasse ist ebenfalls nicht zu empfehlen, da bei einer möglichen Insolvenz der Kunde kaum Chancen auf eine Rückerstattung hat.
Kaum Formalitäten für den Kunden
Über einen Stromrechner können in der Regel alle Formalitäten zum Wechsel des Stromanbieters in die Wege geleitet werden. Viele Versorger ermöglichen den Wechsel direkt online; bei anderen bekommt man die Vertragsunterlagen per Post zugeschickt. Nach Abschluss des Vertrages muss der Kunde sich um nichts mehr kümmern, denn die Kündigung beim alten Stromanbieter wird (unter Berücksichtigung der Vertragslaufzeit) automatisch veranlasst. Bei Strompreiserhöhungen gilt übrigens unabhängig von der Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht. Angst vor einer Unterbrechung der Stromversorgung ist unbegründet, denn selbst bei Verzögerungen des Wechselvorgangs muss der örtliche Grundversorger in jedem Fall einspringen und den Kunden beliefern.
Ökostrom richtig auswählen
Wer gezielt zu einem Ökostromanbieter wechseln möchte, findet auch hierfür zahlreiche günstige Angebote. Allerdings sollte der Kunde darauf achten, dass es sich um „echten“ Ökostrom handelt, der durch entsprechende Gütesiegel zertifiziert wurde. Obwohl sie früher oft als teuer galten, liegen die meisten Ökostromanbieter heute deutlich unter den Strompreisen der teuren Grundversorgungstarife. Der Wechsel lohnt sich also auf jeden Fall.
Stromzähler ablesen – aber richtig!
Viele Stromanbieter fordern ihre Kunden dazu auf, den Stromzählerstand einmal pro Jahr selbst abzulesen und mitzuteilen. Das spart dem Unternehmen und den Kunden bares Geld, da kein Mitarbeiter in die einzelnen Haushalte kommen muss, um das Ablesen zu übernehmen.
Richtig Ablesen
Doch wie macht man es richtig, das Ablesen? Abhängig davon, wann ein Stromzähler installiert wurde, können sich die verschiedenen Zähler bezüglich Aussehen und Aufbau voneinander unterscheiden. Meist haben Stromzähler jedoch ein schwarzes Plastikgehäuse und sind daran leicht zu erkennen.
Das Herzstück des Stromzählers ist eine Ziffernanzeige, die je nach Stromverbrauch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit läuft.
Der Stromverbrauch wird in der Einheit Kilowattstunden – kurz kWh – gemessen. Demnach bewegt sich die Anzeige schneller, wenn zu einem Zeitpunkt viel Strom verbraucht wird und entsprechend langsamer oder gar nicht, in den Zeiten wenn wenig oder kein Strom verbraucht wird.
Der sichtbare Zählerstand zeigt jedoch nicht an, wie viel Strom im Zeitraum seit dem letzten Ablesen verbraucht worden ist, weil der Zählerstand nicht zurückgestellt wird.
Den tatsächlichen Verbrauch im Ablesezeitraum kann man ermitteln indem man den auf der letzten Stromrechnung angegebenen Zählerstand mit dem aktuellen Stand vergleicht.
Die Differenz entspricht dem Verbrauch. Beim Ablesen des Stromzählerstandes sind die Nachkommastellen zu vernachlässigen.
Jeder Stromzähler besitzt außerdem eine Nummer, die ihn eindeutig einer Verbrauchsstelle, zum Beispiel einem Haushalt zuordnet. Diese Zählernummer kann an verschiedenen Stellen am Zähler angebracht sein, je nach Ausführung.
Um sicherzugehen, findet man die Zählernummer auch auf der Stromrechnung. Der Zeitpunkt, zu dem der Stromzähler abgelesen werden muss, kann je nach Anbieter variieren. Normalerweise erinnert der Stromanbieter seine Kunden vorab schriftlich daran, die Zählerstände zu einem bestimmten Datum – beispielweise zum Jahresende – zu übermitteln.
Die Übermittlung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen bzw. gefordert werden: Bei Stromanbietern mit Onlinetarifen kann der Zählerstand online eingegeben werden, andere Stromanbieter senden ihren Kunden eine Ablesekarte zu, in die der Zählerstand einzutragen ist; die Ablesekarte gilt es dann per Post bis zum angegebenen Termin zurückzuschicken.
Im herkömmlichen Fall, wenn der Stromanbieter seinen Kunden eine Ablesekarte zukommen lässt, ist die Nummer des Stromzählers darauf schon eingetragen. Sind einem Haushalt mehrere Stromzähler zugeteilt, ist zu beachten, dass die jeweiligen Zählerstände den richtigen Stromzählern zugeordnet werden.
Stromtarife in der Grundversorgung
Der Tarif ist entscheidend
Ein Blick auf die Strompreise zahlt sich aus. Für die Kosten maßgeblich entscheidend ist der Tarif, in den Sie eingestuft sind. Beziehen Sie beispielsweise vom Grundversorger Strom und haben Sie sich für keinen speziellen Tarif entschieden, werden Ihre Stromkosten automatisch zum meist teuren Grundversorgungstarif abgerechnet. Ein Wechsel lohnt sich allemal, sei es zu einem anderen Anbieter oder in einen günstigeren Tarif beim Grundversorger. Je nach Verbrauch können Sie hier jährlich bares Geld sparen. Ein Vergleich mit unserer Schwarzwald-Kuckucksuhr zeigt Ihnen die unterschiedlichen Vertragsvarianten und das Einsparpotenzial auf.
Der Strom, den Sie bei einem Anbieterwechsel beziehen, fließt dabei durch das gleiche Stromnetz. Denn Ihr Anbieter bezahlt für die Nutzung des Stromnetzes Durchleitungskosten an den jeweiligen Netzbetreiber. Aber keine Angst, bei Vertragsende stehen Sie nicht ohne Strom da. Ihr Grundversorger überbrückt während einer Wechselphase die Stromversorgung, das heißt, er gewährt Ihnen weiterhin Versorgungssicherheit bis ein neuer Anbieter oder ein anderer Tarif gewählt ist.
Was ist ein Grundversorger?
Alle drei Jahre wird geprüft, wer in einem Stromnetzgebiet der Grundversorger ist. Wer die meisten Haushaltskunden mit Strom für die private Nutzung versorgt, ist der Grundversorger im jeweiligen Netzgebiet. Das kann entweder das ortsansässige Stadtwerk oder ein größerer Energieversorger sein. Für Sie bedeutet das, sobald Sie Strom in einer neuen Wohnung entnehmen, sei es für den Kühlschrank oder fürs Licht, kommt automatisch beim Grundversorger ein Stromvertrag zu Standardpreisen zustande. Es sei denn, Sie haben sich bereits vor dem Einzug in Ihre Wohnung einen Anbieter Ihrer Wahl gesucht. Ihr neuer Anbieter versorgt Sie mit Strom, für auftretende Störungen bleibt weiterhin der Grundversorger zuständig, sofern er gleichzeitig der Netzbetreiber ist.
Wege aus der Grundversorgung
Generell ist die Grundversorgung mit einer Frist von 2 Wochen kündbar. Somit können Sie innerhalb kurzer Zeit zu einem anderen Anbieter wechseln oder einen günstigeren Tarif beim jeweiligen Grundversorger abschließen. Meist handelt es sich dabei allerdings um längerfristige Verträge, die auch mit einer längeren Kündigungsfrist verbunden sind. Aufgrund der Laufzeiten ist ein Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zurück in die Grundversorgung nicht kurzfristig möglich.
Stromausfall – Was tun?
Deutschland ist der führende Meister, wenn es um ununterbrochene Stromversorgung geht. Ein Bundesbürger muss im Durchschnitt nur mit einem Ausfall von ca. 15 – 20 Minuten pro Jahr rechnen. Für den Fall der Fälle – hier ein paar Tipps zur Beachtung.
Bei einem Stromausfall ist es ratsam, dass alle elektronischen Geräte ausgeschaltet werden, die zuvor in Betrieb waren. Anschließend sollte man sich vergewissern in welchen Bereichen der Wohnung oder des Hauses der Strom ausgefallen ist.
Dazu werden verschiedene Geräte oder der Lichtschalter in den verschiedenen Zimmern getestet. Ist der gesamte Strom in einzelnen Räumen weg, so überprüft man die Sicherungen. Wenn sich herausstellt, dass der komplette Strom nicht nur in einem, sondern in mehreren Häusern ausgefallen ist und sogar Straßenzüge nicht mehr versorgt werden, so ist dies oft ein Anzeichen für das Ausfallen des Niederspannungsnetzes.
In diesem Fall können nur die Netzbetreiber den Strom wieder anstellen. Sind allerdings nur die Sicherungen betroffen, so kann man diese selbst wieder in Gang bringen. Dazu hilft meistens schon das Betätigen des Sicherungsschalters.
Geräte nach und nach prüfen
Ansonsten wird überprüft, durch welches elektronische Gerät im Haushalt der Stromausfall verursacht wurde. Hierzu werden die verschiedenen Geräte die in Betrieb waren nach und nach wieder eingeschaltet.
Kann trotz dieser Methoden die Ursache des Stromausfalls nicht erkannt werden, so ist in jedem Fall professionelle Hilfe anzufordern. Dazu wendet man sich entweder an den örtlichen Netzbetreiber oder an einen Elektroinstallateur, der das Problem dann behebt.
An der Hauptsicherung und am Hausverteilerkasten sollte man ohne ausreichende Kenntnisse nicht herumhantieren. Diese sind ausschließlich dem Fachmann vorbehalten.
Übrigens: Wenn der Strom wieder zur Verfügung steht, empfiehlt es sich die elektrischen Geräte erst nach und nach wieder einzuschalten um zu vermeiden, dass es zu einer weiteren Überlastung und damit zu einem erneuten Ausfall kommt.
kWh / Kilowatt Stunde
Die Kilowatt Stunde wird oft auch nur als Wattstunde bezeichnet und mit kWh oder Wh abgekürzt. Diese Maßeinheit bezeichnet die Energie, häufig Strom oder Erdgas, die verbraucht wird. Die Einheit ist auch im internationalen Einheitssystem (SI) festgelegt und zur Benutzung zugelassen. Dabei entspricht eine Wattstunde einer Leistung von 1 Watt, die von einem System in einer Stunde entweder aufgenommen oder abgegeben wird. Bei einer Kilowattstunde handelt es sich um das Tausendfache.
Die Formel, um den Stromverbrauch eines Gerätes zu berechnen, lautet wie folgt:
Leistung (angegeben in Watt) mal Zeit (angegeben in Stunden) ist gleich der Stromverbrauch in Wattstunden (Wh). Teilt man diesen Wert durch 1000, kann man den Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) ermitteln.
Wie kann man eine Kilowattstunde Strom effizient einsetzen?
Im Durchschnitt kostet in Deutschland eine Kilowattstunde Strom ca. 28 Cent. Doch was kann man alles damit machen, um diese effektiv zu nutzen? Die folgenden Aktivitäten verbrauchen etwa eine Kilowattstunde Strom:
- der Waschgang einer Waschmaschine
- das Bügeln von etwa 15 Hemden
- eine Glühbirne mit einer Leistung von 60 Watt 17 Stunden brennen lassen
- mit einem 1000 Watt Staubsauger etwa eine Stunde staubsaugen
- eine Stromsparlampe etwa 90 Stunden brennen lassen
- zwei Tage einen Kühlschrank betreiben, der ein Volumen von 300 Litern hat
- einen Kuchen mit Hefe backen
- ein Essen für etwa 4 Personen auf einem elektronischen Herd kochen
- etwa 133 Scheiben Toastbrot in einem Toaster rösten
- etwa 50 Stunden lang aktiv an einem Laptop arbeiten
- etwa 2500 Männer können sich mit einem elektronischen Rasierer rasieren
- etwa eine Stunde lang die Haare mit einem Föhn mit einer Leistung von 1000 Watt trocknen
- etwa 7 Stunden den Fernseher laufen lassen
Durchschnittlicher Stromverbrauch
Aufgrund der gestiegenen Strompreise beschäftigen sich viele Menschen intensiver mit ihrer Stromrechnung. Es werden Überlegungen angestellt, in welcher Form Einsparungen möglich sind. Tarifvergleiche und Anbieterwechsel sind eine Möglichkeit, die zur Reduzierung der Kosten beitragen können. Die Änderung des eigenen Verhaltens bei der Nutzung von Strom sind eine weitere Möglichkeit, Einsparungseffekte zu erzielen. Interessant ist sicherlich auch die Frage, wie hoch der Stromverbrauch in anderen Haushalten ist und wie die Durchschnittswerte sind?
Eine Frage zu der es im Grunde genommen keine eindeutige Antwort gibt, denn der Stromverbrauch hängt von vielen Faktoren ab. Die Anzahl der Familienmitglieder spielt eine Rolle, welche Geräte werden von Haushalten genutzt, welche Energieeffizienzklassen haben Geräte, wie werden Lichtquellen genutzt und viele weitere Fragen nach den persönlichen Gewohnheiten sind hier ausschlaggebend.
Schauen wir uns einmal den Punkt der Wassererwärmung genauer an. Wird das Wasser zum Spülen oder Baden über einen elektrischen Boiler erhitzt, gibt es einen wesentlichen Unterschied zu einem Haushalt, der dieses Gerät nicht benötigt. Bei einem Haushalt mit zwei Personen muss ohne Durchlauferhitzer im Durchschnitt mit etwa 2.700 kWh/pro Jahr gerechnet werden. Wird das Wasser in einer Wohnung elektrisch beheizt, so sind durchschnittlich 1000 kWh mehr in einem Jahr zu bezahlen. Diese Werte beruhen auf der Grundlage, dass sich keine weiteren stromintensiven Geräte im Haushalt befinden.
Durchschnittswerte
- 1 Personenhaushalt: 2000 kWh/Jahr
- 2 Personenhaushalt: 3400 kWh/Jahr
- 3 Personenhaushalt: 4200 kWh/Jahr
- 4 Personenhaushalt: 5000 kWh/Jahr
Natürlich kann jede Familie etwas tun, damit der Stromverbrauch gesenkt wird. Die Waschmaschine wird nur mit voller Trommel in Gang gesetzt und bei den meisten Wäschestücken genügen 40 Grad. Sehr viel Energie benötigen Kühlschrank oder Gefrierschrank. Die Türen sollten nur kurz geöffnet werden, damit nur wenig kalte Luft entweicht.
Trotzdem wird es bei einer identischen Ausstattung und gleicher Anzahl der Personen zweier Wohnungen zu einer erheblichen Abweichung bei der Stromrechnung kommen. Der Grund ist in den unterschiedlichen Lebensgewohnheiten zu sehen, welche zwangsläufig zu einem ungleichen Stromverbrauch führen.
Durchleitung
Was bezeichnet man als „Durchleitung“?
Damit Strom und Gas auch beim Verbraucher ankommen, muss der Transport aus den Kraftwerken in die Haushalte erfolgen. Das geschieht über sogenannte Verteilnetze und nennt sich „Durchleitung“.
Für die Durchleitung der Energie zum Endkunden erheben die jeweiligen Netzbetreiber eine Gebühr – die sogenannten Netznutzungsentgelte. Diese sind vom Strom- beziehungsweise Gasanbieter an den Netzbetreiber zu zahlen. Das Netznutzungsentgelt ist somit eine Transport- und Verteilgebühr. Die jeweils gültigen Netznutzungsentgelte der einzelnen Netzbetreiber werden regelmäßig im Internet veröffentlicht.
Netzentgelte schwanken je nach Region
Die Höhe der Netznutzungsentgelte können Netzbetreiber jedoch nicht willkürlich bestimmen. Vielmehr errechnet die Bundesnetzagentur auf Basis der Netzentgeltverordnungen (StromNEV und GasNEV) die zulässigen Preise. Die von den Regulierungsbehörden festgesetzten Netzentgelte können regional stark schwanken. Insbesondere ländliche Regionen müssen im Vergleich zu Ballungszentren höhere Netzentgelte in Kauf nehmen. Der Grund: Auf einen Kilometer Leitungslänge kommen weniger Abnehmer, auf deren Schultern sich die Kosten verteilen. Darüber hinaus mussten Energieversorger beispielsweise in Ostdeutschland stark in den Netzausbau investieren. Auch das hat Auswirkungen auf die Höhe der Netzentgelte in den einzelnen Regionen. In die Angebotskalkulation der Versorger fließt dieser Umstand ein, so dass in Gebieten mit hohen Netzentgelten auch höhere Strom- und Gaspreise zu erwarten sind.
Da aber jeder Anbieter für die Durchleitung dieselben Netzentgelte an den Netzbetreiber zu entrichten hat, sind die Endkundenpreise vergleichbar. Der Netzbetreiber muss also jedem Anbieter die Durchleitung zu denselben Bedingungen anbieten, so dass dem Endverbraucher durch die freie Lieferantenwahl keine Nachteile entstehen können.
Wozu Netznutzungsentgelte für die Durchleitung?
Die Netznutzungsentgelte für die Durchleitung von Strom machen etwa ein Fünftel des heutigen Strompreises aus. Für die Netzbetreiber, die für die Instandhaltung und den Ausbau der Netze verantwortlich sind, ist dieses Durchleitungsentgelt die Haupteinnahmequelle, um ihren Aufgaben und Pflichten nachkommen zu können. Denn während die Versorgung des Endkunden Aufgabe der Lieferanten ist, sind die Netzbetreiber ausschließlich für die Bereitstellung der Netzinfrastruktur zuständig. Sie haben somit keine Erlöse aus der Versorgung.