Regenerative Energien

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG trat in Deutschland bereits im Jahr 2000 in Kraft und wurde das letzte Mal im Jahr 2012 erneuert. Nach dem EEG soll die Einspeisung von Strom, der durch erneuerbare Energien entstanden ist, geregelt werden. Dabei ist ebenfalls festgelegt, wie die Erzeuger zu vergüten sind.

Die Inhalte des EEG

Durch die Einführung des EEG wurde der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland forciert. Nach dem Gesetz werden die Betreiber von regenerativen Stromerzeugungsanlagen mit einem fest garantierten Vergütungssatz pro Kilowattstunde bezahlt. Dies geschieht für eine Dauer von 20 Jahren nach Errichtung der Anlage. Wie hoch die Vergütung im Einzelnen ist richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie:

  • Standort
  • Größe der Anlage
  • Art der Stromerzeugung

Der Vergütungssatz, der sich ergibt, verändert sich dann über die gesamten 20 Jahre nicht mehr.

Die Sätze unterliegen einer jährlichen Degression.

Der garantierte Vergütungssatz wird also niedriger je später eine Anlage zur Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien in Betrieb genommen wurde. Der Degressions-Satz wurde im EEG verankert, weil so erreicht werden soll, dass Anlagen schneller an das Netz gehen.

Das EEG regelt auch, dass Strom, der aus erneuerbaren Energien gewonnen wird, vorrangig in das Versorgungsnetz eingespeist werden muss. Daher haben Anlagen-Betreiber ein Vorrecht darauf, schnellstmöglich an das Netz angeschlossen zu werden, damit die Abnahme des Stroms unverzüglich erfolgt.

Sollte die Netzkapazität nicht ausreichend sein, muss diese sogar vom Betreiber erweitert werden.

Sinn des EEG

Das EEG hat zum Ziel, regenerative Energien in Deutschland zu fördern und weiter zu entwickeln.

Dass dieses Ziel erreicht wurde, zeigen nicht zuletzt die aktuellen Zahlen. Während beispielsweise im Jahr 2000 nur 6,4 % des Stroms aus erneuerbaren Energien enstammten, ist diese Zahl im Jahr 2012 auf 25 % und im Jahr 2017 bereits auf 36 % angestiegen. Zielsetzungen zufolge sollen bis zum Jahr 2025 in Deutschland 40-45 % des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen.

Daraus resultierte auch eine Einsparung von etwa 75 Millionen Tonnen Treibhausgas (bis zum Jahr 2010).

Des Weiteren wurden durch die „Erneuerbare Energien“ auch über 380.000 neue Arbeitsplätze geschaffen.

Derzeit wird an einem neuen Energiemarktdesign gearbeitet. Denn durch die Subventionierung der Erneuerbaren Energien durch das EEG müssen sie sich nicht mit den Marktpreisen messen. Die Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit ist damit die Herausforderung, die es in den nächsten Jahren zu lösen gilt.